Preise

Die Kosten werden von meinen Klienten selbst getragen.

Der Standardtarif für eine Sitzung (50 Min.) beträgt 110,- EUR ggf. zzgl. MwSt..
Die Kosten für eine Paarberatung im Standardtarif betragen 140,- EUR/Sitzung zzgl. MwSt..

Nach Absprache ist ein vergünstigter Tarif in Höhe von 80,00 €/Sitzung ggf. zzgl. MwSt. bei Geringverdienern (Schüler*innen, Auszubildende, Studierende, Promovierende, Arbeitssuchende, Bundesfreiwillige, Senior*innen, Schwerbeschädigte – GdB mnd. 30%, Eltern in Elternzeit) möglich (entsprechender Nachweis erforderlich). Eine Paarberatung im vergünstigten Tarif kostet 100,00€/Sitzung zzgl. MwSt..

Für jeden begonnenen Beratungstermin fällt mindestens ein Honorar in Höhe von 50% des vereinbarten Stundensatzes an, unabhängig von der Gesprächsdauer. Ab der 25. Minute des Beratungstermins wird das Honorar im Minutentakt berechnet.

Die Beratung wird durch weiterführende Materialien unterstützt und mit einem (Foto-)protokoll dokumentiert.

Bei Bedarf kann zwischen den Beratungseinheiten auch eine Beratung via Telefon, Mail oder Chat stattfinden. In diesem Falle wird die Beratungsleistung im Minutentakt abgerechnet.

Ich bin auf Kurzzeittherapie spezialisiert. Das bedeutet, dass ich die Anzahl der Sitzungen für Sie so gering wie möglich halten möchte. Eine seriöse Einschätzung der voraussichtlichen Behandlungsdauer für nachhaltige Veränderungen ist jedoch erst nach einem Vorgespräch möglich.

Anja Schirlitz, Psychologin aus Leidenschaft

Privat finanzierte Therapie

Der Vorteil Ihrer privat finanzierten Therapie ist, dass:

  • Sie zeitnah mit Ihrer Therapie beginnen können, statt bis zu 6 Monate oder länger auf die Bewilligung durch die Krankenkasse zu warten.
  • Ihre Psychotherapie Ihre Privatsache bleibt und nicht bei der Krankenkasse aktenkundig wird. Dies kann z. B. für den Wechsel der Krankenkasse, für den geplanten Abschluss einer Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung sowie bei angestrebter Verbeamtung von Bedeutung sein.
  • Sie die Intensität der Behandlung bestimmen können. Die Zahl der von mir durchgeführten Behandlungen liegt häufig deutlich unter der Sitzungszahl bewilligter Krankenkassenleistungen.

Zusatzversicherungen, die Heilpraktikerbehandlungen erstatten, übernehmen manchmal anteilig Ihre Therapiekosten über das Kostenerstattungsverfahren: aktuell in ca. 2% der von mir behandelten Personen. Dies muss im Vorfeld von meinen Klient*innen eigenverantwortlich mit ihrer Krankenkasse (!möglichst mit einer konkreten schriftlichen Bestätigung!) abgeklärt werden.

Kostenerstattungsverfahren

Für den Antrag auf Anwendung des „Kostenerstattungsverfahrens“ benötigen Sie:

  • eine „Dringlichkeitsüberweisung“ vom Hausarzt mit der Empfehlung zu einer ambulanten Psychotherapie,
  • eine Übersicht, welche Therapeut*innen mit Kassensitz, Sie wann angerufen haben und welche Wartezeit auf einen Therapieplatz dort angegeben wurde,
  • Ihren formlosen Antrag auf Kostenerstattung,
  • eine von mir erstellte psychologische Stellungnahme zur geplanten Therapie.

Sollten Sie an einer psychologischen Beratung/ Psychotherapie als Selbstzahler oder im Kostenerstattungsverfahren interessiert sein, kann ich Ihnen in einem Telefonat gern das weitere Vorgehen ausführlich erläutern.